Landkreis Landsberg am Lech/München – Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München hat gestern (20.07.2023) eine Entscheidung in Bezug auf das geplante Windkraftprojekt in der Gemeinde Fuchstal (Landkreis Landsberg am Lech) getroffen. Die Klage des Vereins für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Landsberg am Lech, zum Bau von drei Windrädern, wurde vom Gericht zurückgewiesen.
Der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität hatte insbesondere Einwände gegen die mit der Genehmigung in Bezug auf den Rotmilan erteilten artenschutzrechtliche Ausnahme für das Forschungsvorhaben zur Erprobung eines kamerabasierten Erkennungs- und Vermeidungssystems an den Windrädern erhoben. Durch das Forschungsvorhaben soll prioritär evaluiert werden, was kamerabasierte Kollisionsvermeidungssysteme leisten müssen, damit sie als wirksame Antikollisionsvermeidungssysteme Anerkennung finden können.
Die Revision gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wurde nicht zugelassen.
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