Landkreis Landsberg am Lech – Aufgrund des äußerst dynamischen Infektionsgeschehens im Landkreis sind die Mitarbeiter des Landsberger Gesundheitsamtes aktuell durch die gesetzlichen Aufgaben zur Bewältigung der Corona-Pandemie ausgelastet. Dies erfordert eine geänderte Vorgehensweise bei den anstehenden Schuleingangsuntersuchungen.
Aus diesem Grunde werden in den nächsten Wochen alle Eltern, deren Kinder zwischen dem 01.10.2015 und dem 30.09.2016 geboren sind, von den zuständigen Mitarbeitern des Gesundheitsamtes angeschrieben und über das geänderte Procedere informiert. Der normalerweise stattfindende Hör- und Sehtest, sowie das ergänzende Screening können vorerst bis einschließlich 31.12.2021 in diesem Schuljahr leider nicht mehr stattfinden. Stattdessen werden die Eltern um Vorlage der U9 –Untersuchung (gelbes Untersuchungsheft) und des Impfpasses gebeten.
Die Vorlage der genannten Unterlagen ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und erfolgt unter den Richtlinien des Datenschutzes. Eltern, die für ihr Kind keine U 9 vorlegen, erhalten im Laufe des Jahres eine Einladung zur schulärztlichen Untersuchung ins Gesundheitsamt. Alternativ kann eine Bestätigung der U 9-Untersuchung durch den behandelnden Kinderarzt nachgereicht werden. Die Grund- und Förderschulen im Landkreis werden durch das Staatliche Schulamt informiert.
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