Dießen – Das Risiko, berufsunfähig zu werden sollte nicht unterschätzt werden. Aktuell wird zirka jeder vierte im Laufe seines Lebens berufsunfähig, was enorme, finanzielle Einbußen zur Folge hat, die die wenigsten verkraften können.
Die häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit sind mittlerweile psychische Erkrankungen, gefolgt von Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (Bandscheibenvorfall etc.) und Krebserkrankungen. Auf den Plätzen vier und fünf folgen Kreislauferkrankungen und Unfälle.
Wesentlich mehr Deutsche haben sich haftpflichtversichert als gegen die Berufsunfähigkeit abgesichert.
Beides sind existenzielle Risiken und sollten unbedingt abgesichert sein, diese sind wesentlich wichtiger als eine Handyversicherung, Krankenhaustagegeld etc. Aber auch hier gilt, der Bedarf muss immer individuell ermittelt werden. Jeder Beruf wird entsprechend des individuellen Risikos eingestuft. Ein Lehrer (Risiko Burnout!) zahlt z.B. viel mehr, als ein Jurist. Die Lebenssituation und Beruf hat einen starken Einfluss auf die Produktauswahl. (steuerlich gefördert, besondere Klauseln etc.).
Wichtig ist auch hier wieder, auf das Bedingungswerk zu achten.
Ein Beispiel ist die sogenannte Abstrakte Verweisung:
Wenn diese enthalten ist, könnte die Versicherung im Berufsunfähigkeitsfall einfach auf einen anderen Beruf verweisen. Das ist natürlich nicht akzeptabel.
Eine bessere und deutlich verbraucherfreundlichere Klausel, ist die konkrete Verweisung. In diesem Fall erhält die versicherte Person die Leistung bei 50-prozentiger Berufsunfähigkeit, ohne auf einen ähnlichen bzw. anderen Beruf verwiesen werden zu können. Hier wird genau die zuletzt ausgeübte Tätigkeit zu Grunde gelegt.
Grundsätzlich gilt, umso früher man sich um den Abschluss kümmert, desto besser. Da zum einen der Gesundheitszustand in jungen Jahren in Bezug auf die Gesundheitsprüfung meist besser ist und zum anderen ist der Beitrag wesentlich günstiger, wenn man jünger ist.
Wenn die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantwortet werden und man seinen Job zu weniger als 50% ausüben kann, kommen die Versicherungen um die Zahlungsverpflichtung nicht herum.
Im Alltag sollte man auch nie vergessen, die Berufsunfähigkeitsrente an die aktuelle Situation anzupassen.
Bei allen Fragen, können Sie sich, wie immer gerne an mich wenden.
Bleiben Sie gesund,
Ihr Thomas Hänlein
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