Schongau – Am Donnerstag, 1. August, gegen 8 Uhr fuhr ein 56-Jähriger aus dem Altlandkreis mit seinem Auto zur Polizeiinspektion Schongau, um dort seinen wegen eines Fahrverbots verwahrten Führerschein abzuholen. Offensichtlich hat er übersehen, dass das Fahrverbot erst ab 1.8.2024 um 24 Uhr endet. Gegen ihn wurde nun eine Strafanzeige wegen Fahrens trotz Fahrverbots erlassen.
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