Starnberg – Das Landratsamt Starnberg hat am Faschingsdienstag, 17. Februar von 8 bis 12 Uhr für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Am Nachmittag ist die Landkreisverwaltung mit allen Außenstellen geschlossen. An den anderen Faschingstagen gelten die üblichen Öffnungszeiten, die unter www.lk-starnberg.de abrufbar sind.