Landkreis Fürstenfeldbruck – Zum Schutz der Geflügelhaltungen gegen die Einschleppung der Geflügelpest hat das Landratsamt Fürstenfeldbruck eine Verschärfung der Schutzmaßnahmen angeordnet. So gilt ab sofort ein Fütterungsverbot für bestimmte Wildvögel (Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige und Schreitvögel). Au...