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„Umwelt- und Naturschutz verzögern den barrierefreien Ausbau in Kaufering, nicht die Behörden!“

Michael Kießling. Foto: Stella von Saldern


Kaufering/Berlin – Wie in der vergangenen Woche in der Presse berichtet wurde, verschiebt sich der barrierefreie Ausbau des Bahnhofs Kaufering erneut. Auch der örtliche Bundestagsabgeordnete Michael Kießling von der CSU bedauert diese Entscheidung und erläutert die Hintergründe zur Verzögerung des Vorhabens: „Immer wieder kann es bei Infrastrukturprojekten – gerade im Schienenbereich – aufgrund von Tier- und Umweltschutz zu zeitlichen Verzögerungen im Baurechtsverfahren kommen. So ist es nun auch in Kaufering der Fall. Die Schuld hierfür aber bei der laut Grundgesetz zuständigen Deutschen Bahn oder indirekt bei dem bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr zu suchen, ist jedoch zu kurz gedacht und reine Polemik der Grünen vor Ort. Ich kann nachvollziehen, dass die Verschiebung des langersehnten und angekündigten barrierefreien Ausbaus zu großem Unmut in der Kommune als auch bei den tausenden Pendlern führt. Es wäre daher sicherlich wünschenswert gewesen, wenn man über die Umplanungen des Projektes frühzeitig informiert worden wäre. Sich aber ohne tiefergehende Informationen über diesen Sachverhalt öffentlich zu beschweren, zeigt, wie die Grünen vor Ort Politik machen. Denn sich einerseits den Umweltschutz auf die Fahne zu schreiben und andererseits die erneute Verzögerung zu kritisieren, ist Beweis genug für den schmalen Grat zwischen Heiligkeit und Scheinheiligkeit bei den Grünen."

Hintergrund

Bis vor Kurzem war für den barrierefreien Bahnhof Kaufering der Baubeginn im Jahr 2023 avisiert und eine Inbetriebnahme in 2024. Laut DB Station&Service ist dieser Zeitplan allerdings nicht mehr haltbar und verschiebt sich um rund zwei Jahre. Die Ursache liegt im Baurechtsverfahren und wurde ausgelöst durch den Tier- und Umweltschutz. Durch den aktuellen Nachweis der Schlingnatter am Bahndamm in Kaufering konnte kein Baurecht erteilt werden und somit müssen die Unterlagen zur planungsrechtlichen Zulassung erneut eingereicht werden.

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