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Rote Karte für die Erbschaftssteuer. Infoveranstaltung der Freie Wähler-Landtagsfraktion

Von links: Markus Rainer, Rechtsanwalt. Hans Friedl, MdL Florian Lichtenstern, Stellv. Kreisvorsitzender Freie Wähler Landsberg Günter Först, Kreisvorsitzender Freie Wähler Landsberg Foto: Freie Wähler Landsberg

Landsberg – Die Freien Wähler im Landtag wollen der Erbschaftssteuer die „Rote Karte" zeigen. Bei einem gut besuchten Infoabend im Veranstaltungszentrum Landsberg untermauerte Hans Friedl, der Betreuungsabgeordnete für den Landkreis Landsberg die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Als Referent ging Rechtsanwalt Markus Rainer auf die Ungereimtheiten der bestehenden Rechtslage ein. 


„Diese Steuer ist unsozial und unrecht", stellte Friedl fest. Durch Änderungen bei der Bewertung sei der steuerliche Wert von Immobilien gerade in Ballungsräumen mit hohen Bodenrichtwerten stark angestiegen. Das führe dazu, dass viele Erben gezwungen seien, zu verkaufen. Er berichtete von einem Fall, bei dem sich der steuerliche Wert eines Mietshauses in München seit 2010 von 2,5 auf über zwölf Millionen Euro erhöht hatte. Bei Verkäufen gingen die Zuschläge oft an große Wohnungsgesellschaften. „Dann kommt die Spirale von Sanierung und Mieterhöhung in Gang und bestehende Mieter werden verdrängt", erklärte Friedl vor rund 100 Zuhörern. „Der private Vermieter ist immer noch der sozialste Vermieter."


Rechtsanwalt Rainer demonstrierte anhand von fiktiven Fallbeispielen, dass die Bewertung durch die Finanzämter durchweg sehr hoch angesetzt ist. Sein Tipp: „Steuerbescheide nie ohne Überprüfung akzeptieren, sondern mit eigenen Gutachten dagegen halten." Der Gang zu einem zertifizierten Gutachter könne mehrere Zehntausend Euro sparen. 

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Grundsätzlich rät Rainer dazu, durch vorausschauende Schenkungen die Steuerfreibeträge auszunutzen und dabei Nießbrauch oder Wohnungsrecht verankern zu lassen. Das machte er auch bei den Antworten auf zahlreiche Fragen aus dem Publikum deutlich.
Der Landtagsabgeordnete Hans Friedl machte in seinem Schlusswort deutlich, dass eine Erhöhung der Freibeträge, wie sie derzeit im Bund diskutiert werde, das Problem nicht lösen würde: „Deshalb wollen wir zumindest eine Länderöffnungsklausel", sagte er. „Jedes Bundesland soll entscheiden können, ob es Erbschafts- und Schenkungssteuer erhebt.

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