Landkreis Starnberg – Die Regierung von Oberbayern und der Hochwassernachrichtendienst des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim warnen davor, dass es bis Sonntag, 2. Juni 15 Uhr bayernweit zu ergiebigen und extrem ergiebigem und teils gewittrigem Dauerregen wechselnder Intensität kommen kann. Heute um 13.10 Uhr hat das Wasserwirtschaftsamt Weilheim für den Landkreis Starnberg die „Vorwarnung Hochwassergefahr" ausgerufen.
Die prognostizierten Niederschlagsmengen liegen zwischen 60 und 100, gebietsweise bei bis zu 120 l/qm innerhalb etwa 48 Stunden. Das Wasserwirtschaftsamt weist darauf hin, dass aufgrund der Niederschläge der vergangenen Wochen die Böden weitestgehend gesättigt sind. Nach der aktuellen Vorhersage des Deutschen Wetterdienstes (DWD) fällt bis Samstagmittag verbreitet Dauerniederschlag. Im gesamten Isareinzugsgebiet kommt es zu steigenden Wasserständen. Man geht davon aus, dass die Meldestufen voraussichtlich nicht erreicht werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass sich die Wettermodelle hinsichtlich der Niederschlagsverteilung und -intensität unterscheiden. Die Vorhersagen unterliegen daher einer erhöhten Unsicherheit, auch weitere Gewässer und Pegel können betroffen sein. Durch lokale Verstärkung der Niederschläge können auch kleine Gewässer ohne Meldestufen über die Ufer treten.
Das Landratsamt Starnberg bittet die Bürgerinnen und Bürger, die weiteren Wettervorhersagen mit besonderer Aufmerksamkeit zu verfolgen, da sich die Lage verändern kann und ggf. rechtzeitig Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Die Katastrophenschutzbehörde im Landratsamt hat alle Gemeinden, die Stadt Starnberg sowie die Hilfsorganisationen vorgewarnt und ist im ständigen Austausch. Die Feuerwehren, THW, Rettungsdienst, BRK, Wasserwacht und DLRG stehen bereit, um im Bedarfsfall eingreifen zu können. Die angespannte Wetterlage wird laufend beobachtet.
Weitere Informationen sowie Daten zur aktuellen Hochwasserlage sind im Internet verfügbar unter www.hochwasserinfo.bayern.de und unter www.hnd.bayern.de. Eine Aktualisierung der Vorwarnung durch das Wasserwirtschaftsamt erfolgt bei Änderung der Lage oder spätestens am Samstagvormittag.
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