Archivfoto: aloys.news
Landkreis Landsberg am Lech – Das Landratsamt Landsberg am Lech hebt die bisher bestehende Maskenpflicht und das Alkoholkonsumverbot auf s.g. öffentlichen Verkehrsflächen und an sonstigen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, ab Freitag, 28.05.2021, 00:00 Uhr, wieder auf.
Maskenpflicht besteht lediglich noch
- auf dem großen Wochenmarkt am Hauptplatz der Stadt Landsberg am Lech (immer samstags Vormittag) und
- auf dem Wochenmarkt am Fuggerplatz des Markts Kaufering (immer freitags) auf den von den Verkaufsständen umgebenen Flächen. Damit entfällt die Maskenpflicht in der Altstadt von Landsberg (auch auf dem Hauptplatz) sowie an den Wochenenden im Landsberger Wildpark und in den Seeanlagen der Ammersee-Gemeinden Dießen, Utting und Schondorf. Das Alkoholkonsumverbot gilt ab 28.05.2021 nur noch an Bus- und Schienen-Bahnhöfen sowie auf öffentlichen Spielplätzen im Landkreis. Hinweise:
- An den Verkaufsständen des Wochenmarkts und den dazugehörigen Eingangs- und Warteflächen gilt für die Kunden und deren Begleitpersonen FFP2-Maskenpflicht, auf den Verkehrsflächen zwischen den Marktständen genügt eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Die Allgemeinverfügung und ihre Begründung ist auf der Internetseite des Landratsamtes Landsberg am Lech abrufbar www.landratsamt-landsberg.de
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