Türkenfeld (Landkreis Fürstenfeldbruck) – Aufgrund der dem Gesundheitsamt des Landkreises Fürstenfeldbruck jetzt vorliegenden bakteriologischen Befunde der angeordneten Untersuchung von Dienstag, 5. September, die eine einwandfreie Qualität des Trinkwassers bestätigen, kann das vorsorgliche Abkochgebot für die Gemeinde Türkenfeld mit Ortsteilen Zankenhausen, Pleitmannswang, Peutenmühle, Burgholz, Klotzau, am Guggenberg, am Steingassenberg und Birkenweg-Außenbereich wieder mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden, heißt es in einer soeben veröffentlichten Erklärung des Landratsamts Fürstenfeldbruck.
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