Schriftgröße: +
1 Minuten Lesezeit (264 Worte)

Falscher Impfarzt muss für fast vier Jahre in's Gefängnis

Falscher Impfarzt muss für fast vier Jahre in's Gefängnis Symbolbild: aloys.news

Traunstein – Das Landgericht Traunstein verurteilte am 19.05.2022 einen mittlerweile 51-jährigen Theologen aus dem Landkreis München, der über einen Zeitraum von knapp drei Monaten in Rosenheim und Karlsfeld als falscher Impfarzt aufgetreten ist, u.a. wegen Körperverletzung und Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren zehn Monaten. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig. 


Nach den Feststellungen der 6. Strafkammer des Landgerichts Traunstein bewarb sich der Angeklagte Ende 2020 bzw. Anfang 2021 unter Übersendung einer gefälschten Approbationsurkunde per E-Mail als Arzt bei Impfzentren in Rosenheim und Karlsfeld. Er war in der Folge für beide Impfzentren entgeltlich tätig. In Rosenheim umfasste seine Tätigkeit nicht nur die Durchführung von Impfungen im Impfzentrum, sondern auch mobile Impfeinsätze in Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Rosenheim. Er führte in diesem Rahmen im Februar und März 2021 insgesamt 305 COVID-Schutzimpfungen selbst durch. Weitere 1.144 COVID-Schutzimpfungen wurden durch medizinische Fachkräfte in der Annahme durchgeführt, die Impfung sei durch den Angeklagten als Arzt angeordnet worden.

Das Landgericht folgte in vollem Umfang der Rechtsaufassung der Staatsanwaltschaft Traunstein, dass die Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit aufgrund der erschlichenen Einwilligungen der Patienten strafbare Körperverletzungshandlungen darstellen.

Die Strafkammer verurteilte den Angeklagten wegen gewerbsmäßigen Betrugs, Missbrauchs von Titeln, Fälschung beweiserheblicher Daten, 305 Fällen der gefährlichen Körperverletzung, 1.144 Fällen der vorsätzlichen Körperverletzung und Ausübung der Heilkunde ohne Erlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren zehn Monaten.

Mit Beschluss vom 15.11.2022 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet. Die Entscheidung des Landgerichts ist somit rechtskräftig. Der Angeklagte, der sich seit Ende März 2021 in Untersuchungshaft befand, bleibt daher weiterhin in Haft.

0
×
Stay Informed

When you subscribe to the blog, we will send you an e-mail when there are new updates on the site so you wouldn't miss them.

Hilfsangebote für Seniorinnen und Senioren von der...
Viertes Wettkampfwochenende der 1. Bundesliga-Luft...

Ähnliche Beiträge

 

Kommentare

Derzeit gibt es keine Kommentare. Schreibe den ersten Kommentar!
Bereits registriert? Hier einloggen
Dienstag, 23. April 2024

By accepting you will be accessing a service provided by a third-party external to https://www.aloys.news/

Anzeige
Anzeigen
Gärtnerei Niedermeier
Werben bei aloys.news

Beliebteste Artikel

21. September 2023
Aktuelles
Ammersee West – Heute ist der letzte Tag des kalendarischen Sommers. Die Seen sind noch warm. Daher informieren wir Sie weiterhin täglich auf aloys.news wie warm oder auch wie kalt aktuell die Seen si...
30705 Aufrufe
23. Juni 2021
Aktuelles
Starnberg/Herrsching – Folgende Pressemitteilung bekam aloys.news gestern von der Gemeinde Herrsching: Liebe Bürger*innen, derzeit häufen sich wieder die Hinweise auf Zerkarienbefall bei Badenden. Vor...
13959 Aufrufe
15. August 2021
Meinung
In eigener Sache – Es wird keinen Lockdown mehr geben, versprechen uns die Politiker. Statt dessen kommt 3G. Gekauft, gekühlt, getrunken? Schön wär's. Geimpft, genesen, getestet. Ich als Eure Gastgebe...
11312 Aufrufe
09. April 2021
Aktuelles
Landkreis Landsberg am Lech – Antigen-Schnelltests haben ihren Namen daher, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich w...
10645 Aufrufe
01. Juli 2020
Aktuelles
aloys.news ist die regionale, kostenfreie Online-Zeitung für aktuelle Nachrichten, Meldungen und Beiträge aus den Landkreisen Landsberg am Lech, Starnberg, Fürstenfeldbruck und Weilheim...
9024 Aufrufe