• München – Ich habe für Sie interessante arbeitsrechtliche Fälle und Urteile zu Corona-Maßnahmen zusammengestellt. Insbesondere, weil die Gerichte zwischenzeitlich einige relevante Corona-Urteile zu folgenden Fragen getroffen:
  • Muss ein Arbeitgeber bei behördlich angeordneter Betriebsschließung seine Arbeitnehmer vergüten?
  • Darf ein Arbeitnehmer aus Angst vor einer Ansteckung seinem Arbeitsplatz fernbleiben?
  • Sind betriebsbedingte Kündigungen während laufender Kurzarbeit rechtmäßig?
  • Der Arbeitgeber muss demnach nicht das Risiko des Arbeitsausfalls tragen.
  • Er muss seine Beschäftigten nicht vergüten. Dies gilt auch wenn die Arbeitnehmer deswegen aufgrund der Lücken im sozial-versicherungsrechtlichen System finanzielle Einbußen erfahren.
  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung wird von einem dauerhaften Arbeitsausfall ausgegangen.
  • Bei der Kurzarbeit ist gerade nur der vorübergehende Arbeitsausfall Voraussetzung. Das heißt, dass durch die Gewährung von Kurzarbeit Arbeitsplätze erhalten werden.

Dennoch, so das Gericht, ist eine betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit und bei laufender Kurzarbeit möglich, wenn die Tätigkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund weiterer, gegebenenfalls später eintretender Umstände dauerhaft entfällt.

Und noch eine weitere spannende Fragestellung: Verkürzt sich der Urlaubsanspruch automatisch aufgrund von Kurzarbeit? Die kurze Antwort: Ja, eine Urlaubskürzung ist rechtens. Lesen Sie mehr dazu.

Sie haben Fragen zu diesem Urteil? Für den Fall, dass Sie diesbezüglich, aber auch generell Fragen zum Arbeitsrecht haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei mir.

Ich helfe Ihnen gerne.


Ihr Christian Seidel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

089 / 54 714 3

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