Dennoch, so das Gericht, ist eine betriebsbedingte Kündigung trotz Kurzarbeit und bei laufender Kurzarbeit möglich, wenn die Tätigkeit für einzelne von der Kurzarbeit betroffene Arbeitnehmer aufgrund weiterer, gegebenenfalls später eintretender Umstände dauerhaft entfällt.
Und noch eine weitere spannende Fragestellung: Verkürzt sich der Urlaubsanspruch automatisch aufgrund von Kurzarbeit? Die kurze Antwort: Ja, eine Urlaubskürzung ist rechtens. Lesen Sie mehr dazu.
Sie haben Fragen zu diesem Urteil? Für den Fall, dass Sie diesbezüglich, aber auch generell Fragen zum Arbeitsrecht haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Wenn Sie Unterstützung benötigen, melden Sie sich bei mir.
Ich helfe Ihnen gerne.
Ihr Christian Seidel, Fachanwalt für Arbeitsrecht
089 / 54 714 3
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