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An alle Neukunden: Melden Sie ihre Strom- und Gastarife an die Verbraucherzentrale. Die prüft eine Musterfeststellungsklage

An alle Neukunden: Melden Sie ihre Strom- und Gastarife an die Verbraucherzentrale. Die prüft eine Musterfeststellungsklage Foto: vzbv unter der Verwendung von and.one - Adobe Stock
Berlin – Sie sind von massiven Preissteigerungen für Strom und Gas betroffen? Sie beziehen seit Beginn der Energiepreiskrise Strom oder Gas von ihrem örtlichen Energieversorger? Ihr örtlicher Energieversorger begründet die hohen Preise mit der gestiegenen Anzahl an Neukund:innen und den höheren Beschaffungskosten? Ihr bisheriger Energieversorger hat die Belieferung eingestellt (z.B. Stromio, gas.de) und nun sind Sie im teuren Neukundentarif Ihres örtlichen Energieversorgers gelandet? Sie haben sich nach einem Umzug neu angemeldet und waren über die Preise Ihres örtlichen Energieversorgers entsetzt?

Wenn Sie sich von diesen Fragen angesprochen fühlen, dann wenden Sie sich an den vzbv und melden Ihren Fall.

Der vzbv sucht Betroffene, um gerichtlich feststellen zu lassen, dass die teuren Neukundentarife unzulässig sind und Betroffene sich dagegen wehren können. Wenn genügend Fälle zusammenkommen, plant der vzbv eine Musterfeststellungsklage. Betroffene hätten dann die Chance überhöhte Zahlungen einfacher zurückzuerhalten. Weiterführende Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Webseite www.musterfeststellungsklagen.de/aufruf-grundversorger.


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