München - In den ersten Monaten der Corona-Krise gewährte die Regierung kleineren Unternehmen und Soloselbstständigen, die in eine existenzielle Notlage geraten waren, Soforthilfen. Voraussetzung für die Antragsberechtigung der Corona-Soforthilfe war das Vorliegen eines kurzfristigen Liquiditätsengpasses. Laut Bewilligungsbescheid sind alle Empfäng...