Dießen – Wenn eine Kommune auf das Parken von Autos im öffentlichen Raum Gebühren erhebt, ist das ihr gutes Recht. Parkgebühren sind ein Steuerungsinstrument für Verkehr. Gemäß Marktgemeinderatsbeschluss vom 11. Juli vorigen Jahres zur Einführung einer Parkraumbewirtschaftung wurden ab 26. Januar Parkscheinautomaten aufgestellt. Betroffene Stellflächen sind die Parkplätze in der Von-Eichendorff-Straße, am Marienmünster, am Klosterhof (Ecke Am Kirchsteig) sowie der Park and Ride-Parkplatz am Bahnhof mit der angrenzenden Kiesfläche an der Markthalle. So weit so gut. 

Dabei gibt es in Dießen noch mehr Möglichkeiten sein Auto abzustellen. Folgende Parkplätze sind von der Regelung nicht betroffen: Schützenstraße, Seestraße Süd, Jägerallee, Untermüllerplatz, vor der Drogerie Loh, hinter dem Rathaus und Mühlstraße. 

Aber jetzt kommt's: Zahlen muss man nur an Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen. Was haben sich die gewählten Vertreter im Rat dabei gedacht? Wie soll sich das überhaupt rechnen? Warum gibt es zahlreiche Ausnahmen von den Parkgebühren?

Das Bild vom Wochenende oben zeigt, was passiert, wenn man am Samstag und Sonntag für das Parken den Geldbeutel aufmachen muss.