München – Viele Steuerpflichtige sind der Meinung, nach Erhalt eines Schätzungsbescheids vom Finanzamt von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreit zu sein. Dabei wird die Schätzung quasi als Ersatz zur Steuererklärung angesehen. Das ist aber nicht korrekt. Jeder muss trotz einer Steuerschätzung seinen steuerlichen Pflichten für den bet...